IMPULS FAMILIENBERATUNG
 
LEBEN IST VERÄNDERUNG

§ 95 Scheidungsberatung


 Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1A Aussstrg.


Seit Februar 2013 sieht das neue Kindschaftsrechtsgesetz gemäß § 95 Abs. 1a des Außerstreitgesetzes eine verpflichtende Elternberatung für Eltern von minderjährigen Kindern vor, die sich einvernehmlich scheiden lassen möchten. Es ist wichtig, dass Sie als Eltern die speziellen Bedürfnisse Ihres Kindes in dieser schwierigen Situation erkennen, verstehen und angemessen darauf reagieren können.

Wir bieten Ihnen ein vertrauliches Beratungsgespräch, um die kindlichen Sichtweisen zu verstehen und Bedürfnisse erkennen zu können. 

Die verpflichtende Beratung kann im Einzel- und/oder Paargespräch durchgeführt werden. 

In Anschluss erhalten Sie eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.

Unsere Angebote sind kostenpflichtig! Preise auf Anfrage!

 

Für Anfragen oder weitere Informationen kontaktieren Sie gerne unser Büro von Mo-Fr in der Zeit von 08.00-12.00

Sabrina Kerschhaggl, MA, BSc
0660 30 58 467
office@impuls-ktn.at

 

 
 
 
 
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