§ 95 Scheidungsberatung
Beratung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß § 95 Abs. 1A Aussstrg.
Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen.
Aber auch dann, wenn es zu einer einvernehmlichen Scheidung der Eltern kommt, bedeutet das für Kinder:
❖ einen schmerzlichen Einschnitt in ihre Lebenssituation
❖ einen massiven Verlust
❖ das Gefühl von Ohnmacht, Hilflosigkeit, Wut und Scham
❖ Schuldgefühle
❖ Ängste, einen Elternteil zu verlieren
❖ Loyalitätskonflikte gegenüber den Eltern
❖ Neuorientierung im Familienleben
Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was die Kinder von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel- oder Elternpaargespräch) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können.
Sie erhalten eine Bestätigung über die Teilnahme an der Beratung, die Sie dem Gericht vorlegen müssen.
Kosten: € 90,- / Einheit (inkl. USt.)
Bei Fragen kontaktieren Sie bitte:
Manuela Brandstätter, BA
0676 950 25 79
manuela.brandstaetter@impuls-ktn.at